Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Form der Hilfe zur Erziehung, in deren Rahmen Familien in herausfordernden Lebenslagen über eine begrenzte Zeit hinweg unterstützt werden. Das Ziel besteht in der Regel darin, über die Unterstützung der gesamten Familie die Lebensbedingungen der beteiligten Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Gesetzliche Grundlage: § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Entwicklungspsychologische Beratung ist ein Unterstützungsangebot zur Förderung der elterlichen Feinfühligkeit in der frühen Kindheit. Es dient dem Aufbau einer gelungenen Eltern-Kind-Beziehung und einer sicheren emotionalen Bindung beim Kind.
Entwicklungspsychologische Beratung richtet sich gleichermaßen
Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den klassischen ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder die*den Jugendliche*n. Dabei geht es häufig um die Frage, wie zum Beispiel der Schritt von der Schule in die Ausbildung gemeistert werden kann.
Gesetzliche Grundlage: § 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
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